Pickerl neu ab Mai 2027: was sich ändert
Ab 19. Mai 2027 gilt für Pkw und Motorräder das Intervall 4-2-2-2-1 statt 3-2-1, und der viermonatige Toleranzzeitraum nach dem Fälligkeitsmonat entfällt ersatzlos.
Österreich schreibt Winterreifen nicht pauschal vor, sondern situativ. Genau dieser Unterschied führt jedes Jahr zu Missverständnissen – und zu Strafen.

Kurz gesagt: Vom 1. November bis 15. April gilt in Österreich die situative Winterreifenpflicht. Winterreifen sind in diesem Zeitraum vorgeschrieben, sobald winterliche Fahrbahnverhältnisse herrschen – also Schnee, Matsch oder Eis. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 Millimeter bei Radialreifen und 5 Millimeter bei Diagonalreifen.
Anders als in Deutschland gilt in Österreich keine feste Pflicht über den ganzen Winter. Die Vorschrift greift nur, wenn die Fahrbahn tatsächlich winterlich ist – bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis. Eine nasse Straße bei fünf Grad löst die Pflicht nicht aus.
Das klingt entspannt, ist es aber nicht. Denn maßgeblich ist die Fahrbahn während der Fahrt, nicht beim Losfahren. Wer in Wien bei trockener Straße startet und zwei Stunden später am Semmering im Schneetreiben steht, braucht dort Winterreifen – nicht erst ab der nächsten Ausfahrt. Praktisch heißt das: Zwischen November und April gehören Winterreifen ans Auto, wenn Sie nicht sicher wissen, dass Sie ausschließlich im schneefreien Stadtgebiet unterwegs sind.
Der Reifen muss auf der Flanke mit M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet sein. Seit Dezember 2018 gilt auch das Alpine-Symbol – der Berg mit der Schneeflocke – als gültige Kennzeichnung. In Österreich ist es nicht verpflichtend, aber es ist das aussagekräftigere Zeichen: M+S darf jeder Hersteller ohne Prüfung aufdrucken, das Alpine-Symbol setzt einen bestandenen Test auf Schnee voraus.
Ganzjahresreifen mit einer dieser Kennzeichnungen erfüllen die gesetzliche Anforderung. Ob sie für Ihr Fahrprofil sinnvoll sind, ist eine andere Frage – im Wiener Stadtverkehr durchaus, auf regelmäßigen Fahrten über Bergstrecken eher nicht.
Die häufigste Fehlannahme im Reifenrecht: Die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter gilt für Sommerreifen. Für Winterreifen sind während der Winterreifenpflicht 4 Millimeter vorgeschrieben (Radialreifen), bei Diagonalreifen 5 Millimeter.
Ein Winterreifen mit 3 Millimetern Profil ist also nicht etwa „noch fast neu", sondern im Winter schlicht nicht mehr zulässig – und er verhält sich auf Schnee bereits deutlich schlechter. Prüfen lässt sich das mit einem Profiltiefenmesser für wenige Euro oder bei jedem Radwechsel in der Werkstatt.
Nicht vergessen: das Alter. Gummi härtet aus. Nach etwa sechs bis acht Jahren verliert ein Winterreifen deutlich an Grip, auch wenn das Profil noch tief ist. Das Herstellungsdatum lesen Sie an der vierstelligen DOT-Nummer auf der Flanke ab – „2321" bedeutet 23. Kalenderwoche 2021.
Statt Winterreifen dürfen Sie auch Sommerreifen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern fahren. Das gilt allerdings nur, wenn die Fahrbahn durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist – auf freigeräumter Straße sind Ketten nicht erlaubt und beschädigen die Fahrbahn. Die Höchstgeschwindigkeit mit Ketten liegt bei 50 km/h.
Für den Alltag ist das keine praktikable Lösung. Für den einen Skiausflug im Jahr kann es genügen.
Wer ohne die vorgeschriebene Winterausrüstung bei winterlichen Verhältnissen unterwegs ist, zahlt in der Regel ein Organmandat von rund 100 Euro. Kommt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dazu, reicht der Strafrahmen bis 10.000 Euro. Bei beharrlicher Weiterfahrt kann die Behörde die Kennzeichentafeln abnehmen.
Wie beim Pickerl ist die Strafe nicht das größte Risiko. Kommt es zu einem Unfall und waren die Reifen nicht vorschriftsmäßig, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder Regress nehmen.
Die verbreitete Faustregel „von O bis O" – von Ostern bis Oktober – ist als Merkhilfe brauchbar, aber ungenau. Der bessere Anhaltspunkt ist die Temperatur: Unter etwa sieben Grad verliert die Gummimischung eines Sommerreifens spürbar an Haftung, und zwar auch auf trockener Straße. In Wien ist das üblicherweise ab Ende Oktober der Fall.
Praktisch heißt das: Termin im Oktober und im April, nicht erst beim ersten Schneefall. Wer die Räder bei uns eingelagert hat, braucht dafür nur einen Anruf – mehr dazu auf der Seite zum Reifenservice und zur Einlagerung.
Ja. Die situative Pflicht gilt in ganz Österreich. Sie greift dort, wo winterliche Fahrbahnverhältnisse herrschen – das kann auch eine Wiener Nebenstraße nach Schneefall sein.
Rechtlich ja, wenn sie mit M+S oder dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind und mindestens 4 Millimeter Profil haben. Bei häufigen Fahrten auf Bergstrecken sind echte Winterreifen die deutlich bessere Wahl.
Ja. Winterreifen nur auf der Antriebsachse erfüllen die Vorschrift nicht und sind fahrdynamisch gefährlich, weil das Fahrzeug an einer Achse deutlich früher wegrutscht.
Meist sechs bis acht Saisonen, abhängig von Laufleistung und Lagerung. Entscheidend sind Profiltiefe und Alter – beides dokumentieren wir bei jeder Einlagerung.
Das hängt davon ab, ob komplette Räder gewechselt oder Reifen auf die Felge montiert werden. Rufen Sie kurz an – wir nennen Ihnen den Preis vorab.
Ab 19. Mai 2027 gilt für Pkw und Motorräder das Intervall 4-2-2-2-1 statt 3-2-1, und der viermonatige Toleranzzeitraum nach dem Fälligkeitsmonat entfällt ersatzlos.
Zwischen der günstigsten und der teuersten Prüfstelle in Wien liegen mehr als 90 Euro – für exakt dieselbe gesetzliche Leistung. Woran das liegt und worauf Sie achten sollten.
Der Toleranzzeitraum ist großzügiger, als viele denken – und danach wird es unangenehmer, als die meisten erwarten. Ein Überblick über Fristen, Strafen und Haftung.
Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen ehrlich, was zu tun ist und was es kostet – bevor Sie herkommen.