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§57a Pickerl

Pickerl abgelaufen – welche Strafe droht?

Der Toleranzzeitraum ist großzügiger, als viele denken – und danach wird es unangenehmer, als die meisten erwarten. Ein Überblick über Fristen, Strafen und Haftung.

1. August 2026 · 3 Min. Lesezeit · My Car Service

Fahrzeug auf dem Bremsprüfstand bei der §57a-Begutachtung in Wien Meidling

Kurz gesagt: Sie dürfen die Begutachtung von einem Monat vor bis vier Kalendermonate nach dem auf der Plakette gelochten Monat durchführen lassen. Danach fahren Sie ohne gültige Begutachtung – eine Verwaltungsübertretung, für die der gesetzliche Strafrahmen bis 10.000 Euro reicht. Bestraft werden können sowohl Zulassungsbesitzer als auch Lenker.

So lesen Sie die Plakette richtig

Auf der Begutachtungsplakette an Ihrer Windschutzscheibe ist ein Monat gelocht, die große Zahl in der Mitte nennt das Jahr. Dieser Monat ist der Fälligkeitsmonat – nicht der letzte gültige Tag.

Ein Beispiel: Ist der Mai 2026 gelocht, dürfen Sie ab April 2026 vorführen und haben bis Ende September 2026 Zeit. Das sind sechs Monate Spielraum. Wichtig dabei: Die neue Plakette rechnet immer ab dem ursprünglichen Fälligkeitsmonat weiter. Wer früh vorführt, verliert also keinen einzigen Tag Gültigkeit – wer spät dran ist, gewinnt keinen.

Was passiert, wenn die Toleranz vorbei ist

Nach Ablauf des viermonatigen Zeitraums gilt Ihr Fahrzeug als nicht überprüft. Die Begutachtung selbst bleibt jederzeit möglich, es gibt keine Sperre. Nur bewegen sollten Sie das Fahrzeug bis dahin nicht mehr im öffentlichen Verkehr.

Wird es bei einer Kontrolle beanstandet, ist das eine Verwaltungsübertretung nach dem Kraftfahrgesetz. Der gesetzliche Strafrahmen reicht bis 10.000 Euro. In der Praxis liegen die tatsächlich verhängten Strafen bei kurzer Überziehung deutlich darunter – verlassen sollte man sich darauf aber nicht, denn die Höhe liegt im Ermessen der Behörde und steigt mit der Dauer der Überziehung.

Der teurere Teil: Haftung und Versicherung

Das eigentliche Risiko ist nicht das Strafmandat. Kommt es zu einem Unfall, der auf einen Mangel zurückgeht, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, können sowohl Zulassungsbesitzer als auch Lenker dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Die Haftpflichtversicherung ersetzt den Schaden des Unfallgegners zwar in aller Regel – sie kann sich das Geld unter Umständen aber bei Ihnen zurückholen. Und in der Kaskoversicherung wird es schnell eng. Bei einem defekten Bremssystem oder abgefahrenen Reifen ist der Zusammenhang zwischen versäumter Prüfung und Schaden leicht herzustellen.

Achtung: Ab Mai 2027 fällt die Toleranz weg

Mit der 42. KFG-Novelle ändert sich ab dem 19. Mai 2027 mehr als nur das Prüfintervall. Der viermonatige Toleranzzeitraum nach dem Fälligkeitsmonat entfällt ersatzlos. Vorziehen bleibt möglich – bis zu vier Monate –, überziehen nicht mehr.

Wer sich bisher darauf verlassen hat, im Zweifel noch ein paar Monate Luft zu haben, sollte sich das ab 2027 abgewöhnen. Gleichzeitig steigt das Intervall für neue Pkw von 3-2-1 auf 4-2-2-2-1: erste Begutachtung nach vier Jahren, danach dreimal alle zwei Jahre, ab dem elften Jahr jährlich. Und rund zwei Millionen Fahrzeughalter müssen einmalig zusätzlich zu einer Prüfstelle, um die neue Plakette mit dem neuen Fälligkeitstermin zu bekommen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Plakette ansehen. Welcher Monat ist gelocht, welches Jahr steht in der Mitte? Rechnen Sie vier Monate dazu – das ist Ihr spätester Termin.
  • Termin machen, bevor es eng wird. Im Herbst und im Frühjahr sind die Werkstätten voll. Wer den letzten Toleranzmonat abwartet, bekommt möglicherweise keinen Platz mehr.
  • Fahrzeug nicht bewegen, wenn die Frist bereits abgelaufen ist – oder zumindest nur auf direktem Weg zur Werkstatt.
  • Im Zweifel anrufen. Wir sehen anhand des Zulassungsscheins in einer Minute nach, wann Ihre Begutachtung fällig ist.

Wir sind eine ermächtigte Begutachtungsstelle in Wien Meidling und beheben festgestellte Mängel direkt im Haus – Details auf der Seite zum §57a-Pickerl. Was die Begutachtung kostet, lesen Sie im Ratgeber Was kostet das Pickerl in Wien.

Häufige Fragen

Wie viele Monate darf ich das Pickerl überziehen?

Vier Kalendermonate nach dem gelochten Monat. Zusammen mit dem einen Monat, den Sie vorziehen dürfen, ergibt das ein Fenster von sechs Monaten. Ab 19. Mai 2027 entfällt die Möglichkeit zu überziehen.

Verliere ich Gültigkeit, wenn ich früher vorführe?

Nein. Die neue Plakette rechnet ab dem ursprünglichen Fälligkeitsmonat weiter. Wer einen Monat früher kommt, verliert keinen Tag.

Darf ich mit abgelaufenem Pickerl zur Werkstatt fahren?

Rechtlich bewegen Sie ein nicht überprüftes Fahrzeug im öffentlichen Verkehr. Die Fahrt auf direktem Weg zum vereinbarten Begutachtungstermin wird in der Praxis meist toleriert, ein Anspruch darauf besteht aber nicht. Rufen Sie im Zweifel vorher an.

Wird das Pickerl bei der Zulassung überprüft?

Bei einer Ummeldung oder Neuzulassung muss ein gültiges Gutachten vorliegen. Ohne gültige Begutachtung bekommen Sie das Fahrzeug nicht angemeldet.

Was gilt für ein abgemeldetes Fahrzeug?

Für ein abgemeldetes Fahrzeug besteht keine Begutachtungspflicht. Vor der Wiederanmeldung brauchen Sie allerdings ein gültiges Gutachten.

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