Pickerl neu ab Mai 2027: was sich ändert
Ab 19. Mai 2027 gilt für Pkw und Motorräder das Intervall 4-2-2-2-1 statt 3-2-1, und der viermonatige Toleranzzeitraum nach dem Fälligkeitsmonat entfällt ersatzlos.
Zwischen der günstigsten und der teuersten Prüfstelle in Wien liegen mehr als 90 Euro – für exakt dieselbe gesetzliche Leistung. Woran das liegt und worauf Sie achten sollten.

Kurz gesagt: Die §57a-Begutachtung für einen Pkw kostet in Wien zwischen rund 60 und 156 Euro inklusive Plakette. Der Durchschnitt lag bei der Erhebung der Arbeiterkammer Wien 2026 bei etwa 94 Euro. Der Preis ist gesetzlich nicht geregelt – jeder Betrieb kalkuliert ihn selbst.
Die Arbeiterkammer Wien erhebt jedes Jahr, was die Pickerlüberprüfung bei Wiener Betrieben kostet. Das Ergebnis für 2026 ist deutlich: Der günstigste Anbieter verlangte 60,30 Euro, der teuerste 156,40 Euro. Der Durchschnitt lag bei rund 94 Euro.
| Anbieter | Preis inkl. Plakette |
|---|---|
| Günstigster erhobener Betrieb | 60,30 € |
| Durchschnitt Wien | rund 94 € |
| Teuerster erhobener Betrieb | 156,40 € |
Dieselbe gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, derselbe Prüfumfang, dasselbe Gutachten – und mehr als das Doppelte an Preisunterschied. Markenbetriebe liegen dabei in der Regel im oberen Bereich, freie Werkstätten und die Prüfdienste der Autofahrerclubs im unteren.
Zwei Bestandteile stecken in jedem Pickerlpreis. Der erste ist die Prüfleistung: 45 bis 60 Minuten Arbeitszeit an Hebebühne, Bremsprüfstand und Abgastester, dazu das Erstellen des Gutachtens. Diesen Teil kalkuliert jeder Betrieb frei, er hängt am Stundensatz.
Der zweite ist die Begutachtungsplakette samt der damit verbundenen Abgabe. Dieser Anteil ist bei allen Betrieben nahezu gleich und macht nur einen kleinen Teil der Rechnung aus. Der große Unterschied entsteht also beim Stundensatz, nicht bei der Plakette.
Worauf Sie achten sollten: Manche Betriebe werben mit einem sehr niedrigen Grundpreis und rechnen Positionen wie Abgasmessung, Entsorgung oder das Gutachten extra ab. Fragen Sie deshalb immer nach dem Gesamtpreis inklusive Plakette – das ist die Zahl, die am Ende auf der Rechnung steht.
Der genannte Preis gilt für die reine Begutachtung eines mängelfreien Fahrzeugs. Wird ein Mangel festgestellt, entstehen weitere Kosten – und hier zeigt sich der eigentliche Unterschied zwischen einer reinen Prüfstelle und einer Werkstatt.
Eine reine Prüfstelle darf nur prüfen, nicht reparieren. Dort bedeutet jeder Mangel: ein zweiter Betrieb, ein zweiter Termin, eine zweite Anfahrt. In einer Werkstatt, die gleichzeitig Begutachtungsstelle ist, wird der Mangel gleich behoben und die Begutachtung im selben Durchgang abgeschlossen.
Drei Dinge senken die Rechnung, ohne dass Sie an der falschen Stelle sparen:
Wovon abzuraten ist: die Begutachtung aufzuschieben, um sie später zu bezahlen. Der Toleranzzeitraum ist kürzer, als viele glauben – und was danach kommt, kostet deutlich mehr als jede Preisdifferenz zwischen zwei Betrieben. Mehr dazu im Ratgeber Pickerl abgelaufen.
Der Nationalrat hat mit der 42. KFG-Novelle längere Prüfintervalle beschlossen. Ab dem 19. Mai 2027 gilt für neue Pkw und Motorräder statt der bisherigen Regel 3-2-1 das Schema 4-2-2-2-1: erste Begutachtung vier Jahre nach der Erstzulassung, danach dreimal im Zweijahresabstand, ab dem elften Jahr jährlich. Für Klein-Lkw der Klasse N1 bleibt es bei der jährlichen Überprüfung.
Zwei Punkte betreffen Sie direkt. Erstens fällt der viermonatige Toleranzzeitraum nach dem Fälligkeitsmonat ersatzlos weg – vorgezogen werden darf dann bis zu vier Monate, überzogen gar nicht mehr. Zweitens greift die Regel in laufende Prüfperioden ein: Rund zwei Millionen Fahrzeughalter müssen einmalig zusätzlich zu einer Prüfstelle, um eine neue Plakette und den neuen Fälligkeitstermin eintragen zu lassen.
Bis dahin gilt weiterhin die alte Regelung – also 3-2-1 samt Toleranzzeitraum von einem Monat vor bis vier Monate nach dem Lochungsmonat.
Wir sind eine ermächtigte Begutachtungsstelle nach §57a KFG in der Breitenfurter Straße 28. Das heißt: Begutachtung, Mängelbehebung und Plakette bekommen Sie bei uns an einem einzigen Termin. Den Preis für Ihr Fahrzeug nennen wir Ihnen vorab am Telefon – rufen Sie an und nennen Sie uns Marke, Modell und Antriebsart. Alles Weitere auf unserer Seite zum §57a-Pickerl.
Nein. Jeder Betrieb kalkuliert die Prüfleistung selbst. Gesetzlich vorgegeben ist nur, was geprüft werden muss – nicht, was es kosten darf. Daher die große Spanne zwischen den Anbietern.
Die Nachbegutachtung ist deutlich günstiger als die volle Begutachtung, weil nur der beanstandete Punkt erneut geprüft wird. Sie entfällt ganz, wenn der Mangel im selben Betrieb behoben und die Begutachtung im selben Durchgang abgeschlossen wird.
Praktisch kaum. Die Erhebung der Arbeiterkammer Wien 2026 zeigt für Elektrofahrzeuge einen fast identischen Durchschnittspreis. Die Abgasmessung entfällt, dafür kommt die Prüfung des Hochvoltsystems dazu.
Den Zulassungsschein und, falls vorhanden, das letzte Begutachtungsgutachten. Mehr braucht es nicht.
Die reine Prüfung dauert 45 bis 60 Minuten. Bei kleineren Mängeln, die gleich behoben werden, planen Sie besser zwei bis drei Stunden ein.
Ab 19. Mai 2027 gilt für Pkw und Motorräder das Intervall 4-2-2-2-1 statt 3-2-1, und der viermonatige Toleranzzeitraum nach dem Fälligkeitsmonat entfällt ersatzlos.
Der Toleranzzeitraum ist großzügiger, als viele denken – und danach wird es unangenehmer, als die meisten erwarten. Ein Überblick über Fristen, Strafen und Haftung.
Österreich schreibt Winterreifen nicht pauschal vor, sondern situativ. Genau dieser Unterschied führt jedes Jahr zu Missverständnissen – und zu Strafen.
Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen ehrlich, was zu tun ist und was es kostet – bevor Sie herkommen.