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§57a Pickerl

Die häufigsten Pickerl-Mängel – und wie Sie vorbeugen

Bremsen, Licht und Reifen erklären den Großteil aller Beanstandungen beim Pickerl. Wer weiß, worauf geprüft wird, erspart sich die Nachprüfung.

1. August 2026 · 6 Min. Lesezeit · My Car Service

Neue und verschlissene Bremsscheibe mit den zugehörigen Belägen im Vergleich – My Car Service in Wien Meidling

Kurz gesagt: Die meisten Beanstandungen bei der §57a-Begutachtung entfallen auf die Bremsanlage, auf Beleuchtung und Elektrik sowie auf Achsen, Räder und Reifen. Die Wirtschaftskammer nennt im Durchschnitt drei Mängel je Begutachtung. Ein großer Teil davon ist harmlos und lässt sich mit einem kurzen Selbstcheck oder einer Vorabkontrolle vor dem Termin beheben, bevor er im Gutachten steht.

So teilt das Gesetz die Mängel ein

Bei der wiederkehrenden Begutachtung nach §57a KFG werden rund 130 Punkte kontrolliert. Jede Abweichung wird einer von drei Klassen zugeordnet. Diese Einstufung entscheidet, ob Sie die Plakette sofort bekommen, ob Sie eine Frist zur Behebung erhalten oder ob das Fahrzeug stehen bleiben muss.

Die Unterscheidung ist wichtig, weil sie oft missverstanden wird. Ein leichter Mangel ist kein Durchfaller. Er wird im Gutachten vermerkt, die Plakette wird trotzdem ausgestellt, und Sie sollten den Punkt bei nächster Gelegenheit erledigen. Erst ab dem schweren Mangel wird es verbindlich.

MängelklassePlaketteFrist
Leichter Mangelwird ausgestelltkeine gesetzliche Frist, Behebung empfohlen
Schwerer Mangelwird nicht ausgestelltWeiterverwendung längstens zwei Monate, nicht über die alte Plakettenfrist hinaus
Gefahr im Verzugwird nicht ausgestelltsofortiges Verwendungsverbot, Meldung an die Behörde

Bei Gefahr im Verzug darf das Fahrzeug den Betrieb nicht mehr verlassen. Die Behörde wird verständigt und kann die Zulassung aufheben sowie die Kennzeichentafeln einziehen. Wer ein Fahrzeug trotz abgelaufener Frist weiterverwendet, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro.

Die häufigsten Pickerl-Mängel im Überblick

Eine Auswertung des ÖAMTC reihte über Jahre hinweg dieselben drei Gruppen an die Spitze: Bremsanlage, dann Leuchten, Rückstrahler und elektrische Anlage, dann Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen. Wer diese drei Bereiche vorher durchgeht, deckt den überwiegenden Teil aller Beanstandungen ab.

Die folgende Liste fasst zusammen, was Prüfer in der Praxis am häufigsten notieren:

  • Bremsbeläge oder Bremsscheiben unter der Verschleißgrenze
  • ungleiche Bremswirkung zwischen linkem und rechtem Rad
  • poröse oder gescheuerte Bremsschläuche, Rost an Leitungen
  • defektes Standlicht, Kennzeichenlicht oder eine ausgefallene Bremsleuchte
  • falsch eingestellte Scheinwerfer
  • dauerhaft leuchtende Warnlampen für ABS, ESP oder Airbag
  • Reifenprofil unter 1,6 mm oder ungleiche Reifen auf einer Achse
  • ausgeschlagene Spurstangenköpfe, Traggelenke und Gummilager
  • durchgerostete Auspuffteile, undichte Verbindungen, zu hohe Abgaswerte
  • rissige Scheibenwischerblätter, Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers
  • defekte Waschanlage oder leerer Wischwasserbehälter
  • fehlender Verbandskasten, fehlende Warnweste oder fehlendes Pannendreieck

Bremsen: die größte Mängelgruppe

Die Bremsanlage steht regelmäßig an erster Stelle, und das hat einen einfachen Grund. Der Verschleiß verläuft schleichend. Eine langsam nachlassende Bremswirkung fällt im Alltag kaum auf, weil sich der Fuß mitgewöhnt. Erst der Rollenprüfstand zeigt, wie ungleich die Kräfte tatsächlich verteilt sind.

Typisch sind zwei Fälle. Erstens abgefahrene Beläge, die knapp über oder knapp unter der Grenze liegen. Zweitens Korrosion an einem Bremssattel, der dadurch klemmt und einseitig zu schwach wird. Beides sehen Sie von außen nicht zuverlässig. Ein Warnsignal ist ein Fahrzeug, das beim kräftigen Bremsen leicht zur Seite zieht, oder ein Quietschen, das nach den ersten Metern nicht verschwindet.

Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie die Bremsen vor dem Termin messen. Beim Bremsenservice werden Belagstärke, Scheibenstärke und Bremsflüssigkeit kontrolliert. Das dauert deutlich kürzer als eine Nachprüfung mit zweitem Termin.

Licht, Elektrik und Sicht

Die zweite große Gruppe ist die günstigste. Ein Kennzeichenlicht, eine Bremsleuchte oder ein Standlicht kostet wenige Euro. Trotzdem landen diese Punkte laufend im Gutachten, weil niemand die Rückseite des eigenen Autos regelmäßig ansieht.

Kontrollieren Sie an einem dunklen Abend alle Leuchten einmal komplett durch: Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht, Nebelschlussleuchte, Blinker vorne, hinten und seitlich, Bremsleuchten inklusive der dritten, Rückfahrscheinwerfer und Kennzeichenbeleuchtung. Für die Bremsleuchten genügt es, im Rückwärtsgang gegen eine Hauswand zu bremsen.

Dauerhaft leuchtende Kontrollleuchten im Cockpit sind ein eigenes Thema. Eine aktive Airbag- oder ABS-Warnlampe führt zur Beanstandung, weil das System nachweislich nicht bereit ist. Der Fehlerspeicher gibt Auskunft darüber, ob dahinter ein defekter Sensor oder ein größerer Schaden steckt. Eine Fehlerdiagnose vor dem Termin verhindert eine Überraschung. Zur Sicht gehören außerdem Wischerblätter ohne Risse, eine funktionierende Waschanlage und eine Windschutzscheibe ohne Steinschlag im direkten Sichtfeld.

Reifen, Achsen, Aufhängung und Auspuff

Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen treffen junge und alte Fahrzeuge etwa gleich stark. Beim Reifen prüft der Techniker die Profiltiefe, das Alter, die Bauart und ob auf einer Achse gleiche Reifen montiert sind. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm bei Sommerreifen. Wer knapp darüber liegt, kommt zwar durch, sollte den Wechsel aber einplanen. Ein Reifenservice klärt das in wenigen Minuten.

Bei Fahrwerk und Lenkung geht es um Spiel in Traggelenken, Spurstangenköpfen und Gummilagern sowie um Stoßdämpfer, die nicht mehr dämpfen. Ein dumpfes Poltern über Bodenwellen oder ein unruhiges Lenkrad bei Landstraßentempo sind gute Hinweise.

Rost am Auspuff ist in Wien ein Dauerthema, weil Streusalz und viele Kurzstrecken die Anlage belasten. Undichte Stellen vor dem Katalysator verfälschen die Abgasmessung und führen dann gleich zu zwei Beanstandungen. Der Bereich Auspuff und Abgas deckt beides ab, von der Sichtprüfung bis zur Messung.

Der Selbstcheck zwei Wochen vor dem Termin

Planen Sie den Selbstcheck bewusst früher als am Vorabend. Zwei Wochen Vorlauf reichen, um ein Ersatzteil zu bestellen, ohne in Zeitdruck zu geraten. Diese Punkte kosten Sie zwanzig Minuten:

  • alle Leuchten durchschalten und von außen kontrollieren
  • Profiltiefe an allen vier Reifen an mehreren Stellen messen
  • Reifendruck prüfen und auf den Wert im Türholm bringen
  • Wischwasser auffüllen, Wischerblätter auf Risse ansehen
  • Öl- und Kühlmittelstand kontrollieren, auf Tropfen unter dem Auto achten
  • Verbandskasten auf Ablaufdatum prüfen, Warnweste und Pannendreieck kontrollieren
  • Zulassungsschein und letztes Gutachten bereitlegen

Ein Hinweis zur Nachprüfung. Wird ein schwerer Mangel festgestellt, dürfen Sie das Fahrzeug höchstens zwei Monate weiterverwenden, jedenfalls aber nicht länger, als die bisherige Plakette gilt. Danach ist die Verwendung unzulässig. Wer die Frist verstreichen lässt, fährt ohne gültiges Pickerl. Was das kostet, lesen Sie im Beitrag zu abgelaufenem Pickerl und Strafe.

Mängel gleich vor Ort beheben – in Wien Meidling

My Car Service in der Breitenfurter Straße 28 ist ermächtigte Begutachtungsstelle nach §57a. Wir prüfen und reparieren im selben Haus. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer reinen Prüfstelle: Fällt bei der Begutachtung ein Mangel auf, besprechen wir ihn sofort mit Ihnen und beheben ihn in aller Regel noch am selben Tag. Ein zweiter Termin für die Nachprüfung entfällt damit.

Kleinteile wie Leuchtmittel, Wischerblätter, Verbandskasten oder Sicherungen haben wir vorrätig. Bremsbeläge, Bremsscheiben und gängige Fahrwerksteile für verbreitete Modelle ebenfalls. Bei größeren Arbeiten bekommen Sie vor Beginn einen Kostenrahmen, und Sie entscheiden, was gemacht wird. Ohne Ihre Freigabe wird nichts verbaut.

Wer unsicher ist, kann eine Vorabkontrolle vereinbaren. Wir sehen das Fahrzeug auf der Hebebühne durch und sagen Ihnen, was vor der §57a-Begutachtung zu erledigen ist. Eine Übersicht über die Preise finden Sie unter Pickerl-Kosten in Wien.

Fristen, Toleranz und die neuen Intervalle ab 2027

Derzeit gilt für Pkw das Intervall 3-2-1: die erste Begutachtung drei Jahre nach der Erstzulassung, die zweite zwei Jahre später, danach jährlich. Der Termin ergibt sich aus der Lochung auf der Plakette. Sie können die Begutachtung einen Monat vor dem gelochten Monat, im gelochten Monat selbst oder bis zu vier Monate danach durchführen lassen.

Diese Toleranz verschwindet. Ab 19. Mai 2027 gilt durch die 42. KFG-Novelle das Intervall 4-2-2-2-1: erstmals nach vier Jahren, dann drei Zweijahresschritte, ab dem elften Jahr jährlich. Der viermonatige Toleranzzeitraum nach dem Fälligkeitsmonat entfällt ersatzlos. Vorziehen bleibt möglich, das Nachholen nicht.

Was das praktisch bedeutet. Wer heute gewohnt ist, das Pickerl erst zwei Monate nach der Lochung machen zu lassen, fährt ab Mai 2027 ohne gültige Begutachtung. Notieren Sie sich den Fälligkeitsmonat und vereinbaren Sie den Termin davor. Fragen dazu beantworten wir unter Kontakt.

Längere Intervalle bedeuten außerdem, dass mehr Zeit zwischen zwei Kontrollen liegt. Auswertungen aus der Begutachtungsdatenbank zeigen, dass der Anteil der Pkw mit schweren Mängeln mit dem Fahrzeugalter deutlich steigt. Ein kurzer Blick auf Reifen, Licht und Flüssigkeitsstände zwischendurch wird damit wichtiger, nicht unwichtiger.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen leichtem und schwerem Mangel?

Ein leichter Mangel beeinträchtigt die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht wesentlich. Er wird im Gutachten vermerkt, die Plakette bekommen Sie trotzdem. Ein schwerer Mangel verhindert die Ausstellung der Plakette. Sie dürfen das Fahrzeug dann längstens zwei Monate weiterverwenden und müssen den Mangel in dieser Zeit beheben lassen.

Welcher Mangel kommt bei der Begutachtung am häufigsten vor?

Die Bremsanlage steht in den Auswertungen regelmäßig an erster Stelle. Der Grund ist der schleichende Verschleiß: Nachlassende Bremswirkung fällt im Alltag kaum auf, der Rollenprüfstand zeigt sie sofort. Danach folgen Beleuchtung und Elektrik sowie Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen.

Muss ich für die Mängelbehebung einen zweiten Termin machen?

Bei uns in der Regel nicht. Wir sind ermächtigte Begutachtungsstelle und Werkstätte zugleich. Gängige Mängel beheben wir noch am selben Tag und stellen die Plakette danach aus. Nur bei Teilen, die bestellt werden müssen, ist ein zweiter Termin nötig.

Was passiert bei Gefahr im Verzug?

In diesem Fall darf das Fahrzeug nicht mehr verwendet werden, auch nicht für die Fahrt nach Hause. Die Behörde wird verständigt und kann die Zulassung aufheben sowie die Kennzeichentafeln einziehen. Solche Mängel sind umgehend zu beheben, danach ist eine neuerliche Begutachtung erforderlich.

Ab wann gilt das neue Intervall 4-2-2-2-1?

Ab 19. Mai 2027 durch die 42. KFG-Novelle. Die erste Begutachtung erfolgt dann vier Jahre nach der Erstzulassung, danach folgen drei Zweijahresintervalle, ab dem elften Jahr wird jährlich geprüft. Gleichzeitig entfällt der bisherige viermonatige Toleranzzeitraum nach dem Fälligkeitsmonat ersatzlos.

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