Pickerl neu ab Mai 2027: was sich ändert
Ab 19. Mai 2027 gilt für Pkw und Motorräder das Intervall 4-2-2-2-1 statt 3-2-1, und der viermonatige Toleranzzeitraum nach dem Fälligkeitsmonat entfällt ersatzlos.
Warum eine Wartung außerhalb des Vertragsnetzes die Herstellergarantie nicht beendet, worin sie sich von der gesetzlichen Gewährleistung unterscheidet und worauf es dabei ankommt.

Kurz gesagt: Eine Wartung in der freien Werkstatt kostet Sie die Herstellergarantie nicht, solange nach Herstellervorgabe gearbeitet wird, freigegebene Betriebsstoffe und Teile in Erstausrüsterqualität zum Einsatz kommen und jede Arbeit lückenlos dokumentiert ist. Gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantie sind zwei verschiedene Dinge – Bedingungen stellen darf nur die Garantie.
Fast jedes Missverständnis rund um das Thema Garantie freie Werkstatt beginnt hier. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller, und sie greift bei Mängeln, die schon bei der Übergabe vorhanden waren. Ein Verschulden spielt dabei keine Rolle.
Bei beweglichen Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist in Österreich zwei Jahre ab Übergabe. Für Verträge, die ab 2022 geschlossen wurden, gilt eine einjährige Vermutungsfrist: Zeigt sich ein Mangel innerhalb dieses Jahres, wird angenommen, dass er bereits bei der Übergabe bestanden hat. Danach kehrt sich die Beweislast um. Bei Gebrauchtwagen kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden, wenn die Erstzulassung mehr als ein Jahr zurückliegt.
Die Garantie funktioniert anders. Sie ist eine freiwillige Zusage, meist des Herstellers oder Importeurs. Niemand ist verpflichtet, sie zu geben. Wer sie gibt, darf ihren Inhalt weitgehend selbst festlegen: Dauer, Umfang, Ausschlüsse und eben auch Bedingungen für die Wartung. Eine Garantie kann Ihre gesetzlichen Rechte nur ergänzen, niemals beschneiden.
Die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kfz-Sektor, die Verordnung (EU) Nr. 461/2010, ordnet den Wettbewerb zwischen Herstellernetzen und freien Betrieben. Die Europäische Kommission hat sie am 17. April 2023 um fünf Jahre verlängert. Sie gilt damit bis zum 31. Mai 2028. Gleichzeitig wurden die Ergänzenden Leitlinien für den Kraftfahrzeugsektor aktualisiert, unter anderem beim Zugang unabhängiger Werkstätten zu fahrzeuggenerierten Daten, die als wesentlicher Input für Reparatur und Wartung anerkannt werden.
Für Sie als Fahrzeughalter ist der Kern einfach. Ein Hersteller darf seine Garantie nicht davon abhängig machen, dass Sie sämtliche Wartungs- und Reparaturarbeiten im autorisierten Netz durchführen lassen. Arbeiten, die er im Rahmen der Garantie kostenlos erbringt, darf er dagegen seinem eigenen Netz vorbehalten. Auch Ersatzteile anderer Anbieter sind zulässig, sofern sie qualitativ gleichwertig sind. Behauptet der Hersteller das Gegenteil, muss er es belegen.
Die Verordnung richtet sich an Verträge zwischen Herstellern, Händlern und Werkstätten. Sie ist kein Gesetz, das Ihnen persönlich einen Anspruch gibt. Ihre Wirkung ist trotzdem spürbar, weil Garantiebedingungen, die den Vorgaben widersprechen, kartellrechtlich angreifbar sind. Genau darauf berufen sich in Österreich auch Arbeiterkammer und Verein für Konsumenteninformation, wenn sie darauf hinweisen, dass die Wahl der Werkstatt Garantieansprüche nicht beendet.
| Merkmal | Gewährleistung | Herstellergarantie |
|---|---|---|
| Rechtsnatur | gesetzlich zwingend | freiwillige Zusage |
| Ansprechpartner | der Verkäufer | Hersteller oder Importeur |
| Dauer | zwei Jahre ab Übergabe, bei Gebrauchtwagen unter Voraussetzungen ein Jahr | frei festgelegt, je nach Marke und Vertrag |
| Voraussetzung | Mangel bestand bereits bei Übergabe | Bedingungen laut Garantietext |
| Wartungsbedingungen | keine | zulässig, etwa Intervalle und Vorgaben |
| Verzicht möglich | gegenüber Verbrauchern nicht ausschließbar | Hersteller entscheidet über das Angebot |
Nach Ablauf der Neuwagengarantie bieten viele Marken eine Anschluss- oder Garantieverlängerung an. Das ist ein eigener Vertrag, oft kostenpflichtig, und er darf strenger sein als alles, was Sie aus dem Gewährleistungsrecht kennen. Werkstattbindungen, feste Intervalle oder Vorgaben zur Teileherkunft sind dort möglich, weil niemand gezwungen ist, diesen Vertrag abzuschließen. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ähnlich verhält es sich mit Kulanz. Kulanz ist eine freiwillige Leistung außerhalb jeder Verpflichtung. Es gibt darauf keinen Anspruch, und eine lückenlose Servicehistorie erhöht die Chancen spürbar. Genau deshalb ist Dokumentation kein Formalismus, sondern bares Geld.
Ein zweiter Punkt wird oft übersehen. Mobilitäts- und Rostgarantien sind eigenständige Zusagen mit eigenen Bedingungen. Bei ihnen hängt die Leistung häufig daran, dass bestimmte Kontrollen in festgelegten Abständen erfolgt sind und protokolliert wurden. Wer diese Termine auslässt, verliert die Zusage nicht wegen der Werkstattwahl, sondern wegen des versäumten Intervalls.
Wichtig: Gewährleistung und Garantie schließen einander nicht aus. Lehnt der Hersteller eine Garantieleistung ab, kann der Anspruch gegen den Verkäufer aus der Gewährleistung weiterhin bestehen. Prüfen Sie immer beide Wege.
Das Papierheft verschwindet, die Einträge wandern in markeneigene Datenbanken. Die Systeme unterscheiden sich stark. Viele Hersteller bieten unabhängigen Betrieben einen Zugang an, teils kostenpflichtig und mit eigener Registrierung. Bei einzelnen Marken, laut ADAC etwa Honda, Jaguar und Land Rover, trägt der Hersteller die Serviceleistung selbst ein, was zu Verzögerungen führt. Der ADAC fordert seit Jahren einen fairen und diskriminierungsfreien Zugang für freie Werkstätten.
Praktisch heißt das: Fragen Sie vor dem Termin, ob Ihre Marke einen Eintrag durch den freien Betrieb zulässt. Wo das nicht möglich ist, ersetzt eine saubere Rechnung mit allen Positionen und Teilenummern den Datenbankeintrag als Nachweis. Heben Sie diese Unterlagen auf, auch für den späteren Verkauf.
Ein Hinweis in eigener Sache: Wir sind Werkstatt und keine Rechtsberatung. Im Streitfall entscheidet der Blick in Ihre konkreten Garantiebedingungen, denn dort steht, was Ihr Hersteller tatsächlich verlangt.
An der Breitenfurter Straße arbeiten wir bei jedem Service und jeder Inspektion nach dem Wartungsplan Ihrer Marke. Wir schlagen den Umfang für Ihr Fahrzeug, Ihren Kilometerstand und Ihr Baujahr nach, statt ein Standardpaket zu verkaufen. Was nicht fällig ist, wird nicht berechnet.
Beim Ölwechsel verwenden wir ausschließlich Öle mit der passenden Herstellerfreigabe. Die Freigabenorm steht auf der Rechnung, ebenso die eingesetzte Menge. Filter, Dichtungen und Verschleißteile stammen von Erstausrüstern. Jede Position erscheint einzeln, mit Teilenummer, sodass Sie und im Ernstfall auch der Hersteller nachvollziehen können, was verbaut wurde.
Den Serviceeintrag nehmen wir vor, wo die Marke das für freie Betriebe vorsieht. Ist der Zugang beschränkt, bekommen Sie den Nachweis in Papierform und digital, damit Ihre Servicehistorie lückenlos bleibt. Das Pickerl nach Paragraf 57a erledigen wir im selben Termin, wenn es zeitlich passt.
Die Rechtslage in der EU spricht für Wahlfreiheit. Die Praxis entscheidet sich trotzdem an Details: an der richtigen Ölfreigabe, am eingehaltenen Intervall, an der nachvollziehbaren Rechnung. Wer diese drei Punkte im Griff hat, muss beim Thema Garantie und freie Werkstatt nichts befürchten. Wenn Sie unsicher sind, was Ihre Marke verlangt, bringen Sie Ihre Garantieunterlagen mit oder schreiben Sie uns kurz über das Kontaktformular. Wir sehen uns die Vorgaben gemeinsam an, bevor der Wagen auf die Hebebühne kommt.
Nein. Ein Hersteller darf die Garantie nicht davon abhängig machen, dass alle Wartungs- und Reparaturarbeiten in seinem autorisierten Netz erfolgen. Voraussetzung ist, dass nach Herstellervorgabe gearbeitet wird, freigegebene Betriebsstoffe und Teile in Erstausrüsterqualität verwendet werden und die Arbeiten dokumentiert sind.
Die Verordnung (EU) Nr. 461/2010 wurde von der Europäischen Kommission am 17. April 2023 um fünf Jahre verlängert und gilt bis zum 31. Mai 2028. Gleichzeitig wurden die Ergänzenden Leitlinien für den Kraftfahrzeugsektor aktualisiert, unter anderem beim Zugang unabhängiger Werkstätten zu fahrzeuggenerierten Daten.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, richtet sich gegen den Verkäufer und beträgt bei beweglichen Sachen zwei Jahre ab Übergabe. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage, meist des Herstellers, mit selbst festgelegten Bedingungen. Sie kann die gesetzlichen Rechte ergänzen, aber nicht einschränken.
Nicht automatisch. Eine Anschluss- oder Garantieverlängerung ist ein eigener Vertrag, den Sie freiwillig abschließen. Dort sind strengere Bedingungen möglich, etwa eine Werkstattbindung oder feste Intervalle. Lesen Sie die Bedingungen vor dem Abschluss und vor dem nächsten Service.
Das hängt von der Marke ab. Viele Hersteller bieten unabhängigen Betrieben einen Zugang an, teils kostenpflichtig. Bei einzelnen Marken trägt der Hersteller die Serviceleistung selbst ein. Wo der Zugang beschränkt ist, dient die detaillierte Rechnung mit Positionen und Teilenummern als Nachweis.
Ab 19. Mai 2027 gilt für Pkw und Motorräder das Intervall 4-2-2-2-1 statt 3-2-1, und der viermonatige Toleranzzeitraum nach dem Fälligkeitsmonat entfällt ersatzlos.
Zwischen der günstigsten und der teuersten Prüfstelle in Wien liegen mehr als 90 Euro – für exakt dieselbe gesetzliche Leistung. Woran das liegt und worauf Sie achten sollten.
Der Toleranzzeitraum ist großzügiger, als viele denken – und danach wird es unangenehmer, als die meisten erwarten. Ein Überblick über Fristen, Strafen und Haftung.
Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen ehrlich, was zu tun ist und was es kostet – bevor Sie herkommen.